Arbeit im Rentenalter: Das gilt in der Sozialversicherung
Wer noch keine Rente bezieht, ist bei einer abhängigen Beschäftigung, die über einen 450-Euro-Job hinausgeht, auch in höherem Alter beitragspflichtig (ebenso der Arbeitgeber). Es müssen also die normalen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom ...