Welche Freibeträge werden gewährt? - BAföG
Bei nicht geringfügiger Beschäftigung darf das Gesamteinkommen der Auszubildenden im Hinblick auf die Familienversicherung monatlich 425 Euro nicht übersteigen (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, § 18 SGB IV, Anhang 1 SGB VI). Anrechnung von Stipendien. Zu …